Häufige Fragen
FAQ zum Buchhalterwechsel
Was umfasst der Startvorteil?
Der Startvorteil umfasst eine begrenzte Einschätzung der Ausgangslage, einen individuellen Wechsel- und Übergabeplan, einen Vollständigkeitscheck der benötigten Übergabeunterlagen und bis zu zwei Stunden zusätzlicher Übernahme- und Abstimmungsarbeit.
Ist der Buchhalterwechsel vollständig kostenlos?
Nein. Die laufende Buchhaltung wird regulär vereinbart und verrechnet. Im Startvorteil sind ausschließlich klar begrenzte Leistungen rund um die strukturierte Übernahme enthalten.
Entstehen weitere Übernahmekosten?
Das hängt von der Ausgangslage ab. Umfangreiche Nachbuchungen, Korrekturen, Kontenabstimmungen oder die Bereinigung ungeklärter Altbestände sind nicht pauschal enthalten. Erkennbare Zusatzarbeiten werden vorab erläutert und nur nach Ihrer Zustimmung durchgeführt.
Für wen und wie lange gilt der Startvorteil?
Die Aktion gilt für neue laufende Buchhaltungsmandate, die zwischen dem 1. August und 30. September 2026 vereinbart werden und spätestens am 31. Oktober 2026 beginnen. Reine Korrektur-, Nachbuchungs- oder Bereinigungsaufträge sind nicht umfasst. Die verfügbaren Starttermine sind begrenzt.
Kann ein Buchhalterwechsel unterjährig erfolgen?
Ja. Ein unterjähriger Wechsel ist organisatorisch möglich. Entscheidend ist, dass Buchungsperioden, UVA, offene Posten und der genaue Übergabestichtag eindeutig zugeordnet werden.
Wer bearbeitet offene Perioden und Rückstände?
Das wird vor der Übernahme geklärt. Je nach Ausgangslage bleiben einzelne Perioden beim bisherigen Ansprechpartner oder werden als gesondertes Arbeitspaket vereinbart. Zusätzliche Arbeiten werden nicht automatisch übernommen.
Welche Unterlagen werden für die erste Prüfung benötigt?
Für das Erstgespräch genügt ein Überblick zu System, offenen Perioden, Belegvolumen und gewünschtem Wechselzeitpunkt. Sensible Finanzdaten oder vollständige Buchhaltungsunterlagen sind für die erste Einschätzung nicht erforderlich.
Wer erstellt die letzte UVA im Wechselmonat?
Die Zuständigkeit muss vor dem Wechsel schriftlich festgelegt werden. Dabei ist zu klären, welche Daten vorliegen, wer den Wechselmonat bucht und wer die letzte UVA vorbereitet beziehungsweise einreicht.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder Altbestände bestehen?
Fehlende Unterlagen und Altbestände werden zuerst eingeordnet. Umfangreiche Rekonstruktionen oder mehrere ungeklärte Vorjahre können ein eigenes Aufarbeitungsprojekt erfordern, bevor die laufende Betreuung beginnt.
Ist Geroldinger eine Steuerberatungskanzlei?
Nein. Die Unternehmensberatung Geroldinger GmbH ist Bilanzbuchhalter und Unternehmensberater. Steuerliche Beratung, Steuererklärungen und vorbehaltene Tätigkeiten werden nicht als eigene Leistungen versprochen und bei Bedarf mit dem Steuerberater des Unternehmens abgestimmt.