Eine vollständige Belegsammlung allein reicht häufig nicht. Für einen gut vorbereiteten Jahresabschluss müssen Buchhaltung, offene Posten, Bankstände, Anlagen, Verträge und besondere Geschäftsvorfälle nachvollziehbar zusammenpassen.
Die benötigten Unterlagen hängen von Rechtsform, Rechnungslegungsart, Branche, Umsatzsteuer, Personal, Finanzierung und besonderen Geschäftsvorfällen ab. Die folgende Übersicht ist daher eine praktische Orientierung – keine abschließende Einzelfallliste.
Im Mittelpunkt stehen vollständige Konten, abgestimmte Nebenbücher, offene Posten, Anlagen und klare Informationen zu Verträgen und Abgrenzungen.
Hier sind vollständige Einnahmen- und Ausgabenbelege, Bank- und Kassenunterlagen, Anlagen sowie private beziehungsweise betriebliche Abgrenzungen besonders wichtig.
Zusätzlich braucht es einen nachvollziehbaren Übergabestand, bisherige Auswertungen, UVA-Unterlagen, offene Posten und eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten.
Nicht jede Position trifft auf jedes Unternehmen zu. Entscheidend ist, dass relevante Sachverhalte rechtzeitig bekannt und die dazugehörigen Unterlagen auffindbar sind.
Wichtig: Die konkrete Unterlagenliste wird immer auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Bei steuerlichen oder rechtlichen Spezialfragen erfolgt die Einordnung bei Bedarf gemeinsam mit Steuerberatern oder externen Fachleuten.
Investitionen, Verträge, private Zahlungen und ungewöhnliche Vorgänge sollten bereits während des Jahres erkennbar dokumentiert werden.
Bank, Kassa, Forderungen, Verbindlichkeiten, Anlagen und fehlende Unterlagen werden geprüft und offene Fragen gesammelt.
Eine strukturierte Übergabe zeigt, welche Unterlagen vollständig sind, was noch fehlt und wer offene Punkte beantwortet.
Bei durchgehender laufender Betreuung werden viele Abstimmungen bereits während des Jahres vorbereitet. Der Jahresabschluss ist dann auf Basis der von Geroldinger geführten Buchhaltung im vereinbarten Paket enthalten.
Bei einem Einstieg während des Jahres: Übernahme, Plausibilisierung, Altbestände, fehlende Abstimmungen oder Nachbuchungen können zusätzlichen Aufwand verursachen. Dieser wird nach Sichtung der Unterlagen eingeordnet.
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Typischerweise werden eine vollständig geführte Buchhaltung, abgestimmte Bank- und Kassenstände, offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Informationen zu Anlagen und Investitionen sowie relevante Verträge und besondere Geschäftsvorfälle benötigt. Die genaue Liste hängt vom Unternehmen ab.
Viele Belege und Abstimmungen liegen dann bereits vor. Ergänzend werden vor allem Informationen benötigt, die sich nicht direkt aus der laufenden Buchhaltung ergeben – etwa Verträge, Bestände, besondere Ereignisse oder noch offene Sachverhalte.
Das wird im Einzelfall geprüft. Zunächst müssen Buchungsstand, vorhandene Unterlagen, offene Abstimmungen und die bisherige Zuständigkeit nachvollziehbar sein. Zusätzlicher Übernahme- und Nachbearbeitungsaufwand wird gesondert eingeordnet.
Ja, bei durchgehender laufender Betreuung und auf Basis der von Geroldinger geführten Buchhaltung ist der Jahresabschluss im vereinbarten Paket enthalten. Sonderthemen oder zusätzliche Aufarbeitungen können gesonderten Aufwand verursachen.
Schildern Sie kurz Rechtsform, aktuellen Buchungsstand und Ihre Situation. Sie erhalten eine zeitnahe erste Einschätzung, welche Unterlagen benötigt werden und welcher Leistungsumfang passt.