Ein Unternehmen wurde eindeutig zugeordnet
Die angegebene Identifikation oder die genaue Kombination aus Name und Anschrift passt zu einem veröffentlichten Datensatz.
Vor einer Auftragsvergabe sollte geprüft werden, mit wem tatsächlich Geschäfte gemacht werden. Mit diesem Check können Sie feststellen, ob ein Unternehmen im aktuell übernommenen Datenbestand der veröffentlichten BMF-Liste rechtskräftig festgestellter Scheinunternehmen enthalten ist.
Verwenden Sie möglichst eine eindeutige Kennung. Ein Firmenname allein kann nur mögliche Übereinstimmungen liefern.
Nach dem Absenden erscheint hier der Trefferstatus einschließlich Datenstand.
Ein Trefferstatus ist keine umfassende Geschäftspartnerprüfung.
Die angegebene Identifikation oder die genaue Kombination aus Name und Anschrift passt zu einem veröffentlichten Datensatz.
Ein Name, eine Anschrift oder mehrere ähnliche Datensätze passen teilweise. Dies ist noch kein bestätigter Treffer.
Zum angezeigten Datenstand wurde kein passender Eintrag gefunden. Das bestätigt weder Seriosität noch Bonität oder tatsächliche Unternehmereigenschaft.
Freigeschaltete Klienten können weiterführende Prüfprozesse im Klientenportal dokumentieren. Für größere Auftragsvergaben kann zusätzlich ein strukturierter Prüfablauf sinnvoll sein.
Der öffentliche Check bezieht sich ausschließlich auf Unternehmen, die in der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Liste rechtskräftig festgestellter Scheinunternehmen enthalten sind. Er nimmt keine eigene rechtliche Feststellung vor.
Die Daten stammen aus der amtlich veröffentlichten BMF-Liste und werden über den bestehenden CRM-Import regelmäßig übernommen. Die Website greift auf denselben aktuellen Datenbestand zu und führt keinen eigenen Import durch.
Im Ergebnis werden der Datenstand und der Zeitpunkt des letzten erfolgreichen Imports angezeigt. Ist dieser Zeitpunkt älter als 48 Stunden, erscheint eine ausdrückliche Warnung.
Ein eindeutiger Treffer bedeutet, dass die Suchmerkmale einem veröffentlichten Datensatz ausreichend bestimmt zugeordnet wurden. Vergleichen Sie Name, Anschrift und vorhandene Identifikationsnummern sorgfältig.
Ein fehlender Treffer bedeutet nur, dass zum angezeigten Datenstand kein übereinstimmender Eintrag gefunden wurde. Er bestätigt nicht die Seriosität, Bonität oder tatsächliche Unternehmereigenschaft.
Nein. Die Abfrage ist weder eine Bonitätsprüfung noch eine umfassende Identitäts-, Rechts- oder Geschäftspartnerprüfung.
Suchbegriffe, Namen, Anschriften und Unternehmenskennzahlen werden nicht dauerhaft gespeichert. Für Rate-Limiting und Missbrauchsschutz werden ausschließlich aggregierte technische Sicherheitsdaten verarbeitet.
Abhängig von Auftrag und Risiko sollten Firmenbuch, UID, Gewerbeberechtigung, wirtschaftliche Plausibilität, Vertretungsbefugnis und tatsächliche Leistungserbringung geprüft werden.
Freigeschaltete Klienten können weiterführende Prüfprozesse innerhalb des für sie eingerichteten Portalumfangs dokumentieren und zentral verwalten.
Der Check bietet eine technische Einzelabfrage und keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Bonitätsberatung.