Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz

Vergessen Sie nicht auf den Antrag!

Sowohl der Fixkostenzuschuss als auch der Umsatzersatz erfordern ein wenig Rechen- und Eingabearbeit. Dieser Aufwand sollte aber kein Unternehmen davon abhalten, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der Fixkostenzuschuss ersetzt in der Phase 1 bis zu 75% Ihrer Fixkosten, als Umsatzersatz erhalten Sie bis zu 80% des (Netto-)Umsatzes im entsprechenden Vergleichszeitraum des Vorjahres. Wir bieten diesen Antragsservice nicht nur für unsere Klienten an, sondern übernehmen dies auch für alle anderen Unternehmen.

Rufen Sie uns an unter +43 676 9383533 oder fordern Sie nähere Infos per E-Mail an

2 Kommentare für “Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz

    1. Je nach Umsatzrückgang (Vergleich 2019 <-> 2020) erhält man zwischen 25 und 75% der Fixkosten wie Miete, Strom, Gas, etc. über den Fixkostenzuschuss I ersetzt. Umsatzersatz – hier gibt es zwischen 20 und 80% des Umsatzes im Vergleichszeitraum 2019 für alle Unternehmen, die im zweiten Lockdown schließen müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.