Vergessen Sie nicht auf den Antrag!
Sowohl der Fixkostenzuschuss als auch der Umsatzersatz erfordern ein wenig Rechen- und Eingabearbeit. Dieser Aufwand sollte aber kein Unternehmen davon abhalten, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Der Fixkostenzuschuss ersetzt in der Phase 1 bis zu 75% Ihrer Fixkosten, als Umsatzersatz erhalten Sie bis zu 80% des (Netto-)Umsatzes im entsprechenden Vergleichszeitraum des Vorjahres. Wir bieten diesen Antragsservice nicht nur für unsere Klienten an, sondern übernehmen dies auch für alle anderen Unternehmen.
Rufen Sie uns an unter +43 676 9383533 oder fordern Sie nähere Infos per E-Mail an
Was ist das
Je nach Umsatzrückgang (Vergleich 2019 <-> 2020) erhält man zwischen 25 und 75% der Fixkosten wie Miete, Strom, Gas, etc. über den Fixkostenzuschuss I ersetzt. Umsatzersatz – hier gibt es zwischen 20 und 80% des Umsatzes im Vergleichszeitraum 2019 für alle Unternehmen, die im zweiten Lockdown schließen müssen.