Die Basispauschalierung 2026 klingt für viele Unternehmen attraktiv, weil sie die Gewinnermittlung vereinfachen kann. In der Praxis stellt sich aber schnell die entscheidende Frage: Ist sie in Ihrem Fall wirklich sinnvoll – oder verschenken Sie damit Gestaltungsspielraum?

In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen, Vorteile und Grenzen der Basispauschalierung 2026 in Österreich – kompakt, verständlich und mit Blick auf die praktische Entscheidung.

Praxis-Tipp: Wenn Sie klären möchten, ob Basispauschalierung oder eine andere Lösung für Ihr Unternehmen sinnvoller ist, sprechen Sie mit uns. Zur Bilanzbuchhaltung oder direkt Kontakt aufnehmen.

Was ist die Basispauschalierung?

Die Basispauschalierung (§ 17 EStG) ermöglicht es Selbstständigen mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ihre Betriebsausgaben pauschal zu ermitteln – ohne jeden Beleg einzeln erfassen und nachweisen zu müssen. Anstelle der tatsächlichen Ausgaben wird ein fixer Prozentsatz des Umsatzes als Betriebsausgabe angesetzt.

Das spart Zeit, vereinfacht die Buchhaltung erheblich und kann in bestimmten Konstellationen sogar steuerlich vorteilhafter sein als der aufwändige Einzelnachweis.

Kurzfassung: Statt jede Ausgabe zu belegen, wird ein Pauschalbetrag von 15 % des Umsatzes (bei bestimmten Tätigkeiten 6 %) als Betriebsausgabe akzeptiert – zuzüglich bestimmter Pflichtausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge, Löhne und bestimmter Wareneinkäufe.

Wer kann die Basispauschalierung nutzen?

Die Basispauschalierung steht nicht allen Unternehmern offen. Sie ist ausschließlich für Steuerpflichtige mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zugänglich – also für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Wer ist ausgeschlossen?

GmbHs, Kapitalgesellschaften und buchführungspflichtige Personengesellschaften können die Basispauschalierung nicht nutzen. Auch Unternehmer, die im Vorjahr bereits die Pauschalierung genutzt und dann auf Einzelnachweis gewechselt haben, müssen eine Wartezeit von fünf Jahren einhalten, bevor sie zur Pauschale zurückwechseln können.

Wie hoch ist die Pauschale 2026?

Berufsgruppe Pauschalsatz Beispiel bei 60.000 Euro Umsatz
Allgemein (Dienstleistungen, Handel, etc.) 15 % des Umsatzes 9.000 Euro pauschale Ausgaben
Kaufleute, Handelsvertreter (§ 17 Abs. 1 Z 2) 6 % des Umsatzes 3.600 Euro pauschale Ausgaben

Wichtig 2026: Die allgemeine Basispauschalierung beträgt bis zu 63.000 Euro, die 6-%-Pauschale bis zu 25.200 Euro.

Zusätzlich zur Pauschale können folgende Ausgaben trotzdem einzeln abgesetzt werden:

Was hat sich 2026 geändert?

Seit 2026 wurde die Basispauschalierung deutlich ausgeweitet: Die allgemeine Betriebsausgabenpauschale beträgt nun 15 % statt bisher 12 %, der maßgebliche Vorjahresumsatz liegt bei 420.000 Euro und der Maximalbetrag bei 63.000 Euro. Das macht die Regelung für viele EPU und KMU deutlich attraktiver.

Für viele EPU und Kleinstbetriebe ist die Kombination aus Kleinunternehmerregelung und Basispauschalierung damit die administrativ einfachste und oft auch steuerlich sinnvollste Option.

Kombination Kleinunternehmer + Basispauschalierung: Wer die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt und eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anwendet, kann gleichzeitig keine Umsatzsteuer verrechnen und die Betriebsausgaben pauschal ansetzen. Das minimiert den buchhalterischen Aufwand auf ein Minimum.

Wenn sich durch Umsatzgrenzen oder Regelbesteuerung Fragen zur Umsatzsteuer ergeben, ist die UVA-Abwicklung der nächste praktische Schritt.

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Wann lohnt sich die Basispauschalierung – und wann nicht?

Vorteilhaft wenn:

Nicht vorteilhaft wenn:

Rechenbeispiel

Ein selbstständiger Unternehmensberater erzielt 2026 einen Jahresumsatz von 48.000 Euro. Seine tatsächlichen Betriebsausgaben (ohne SVB) betragen 4.200 Euro.

Variante A – Einzelnachweis: Er kann 4.200 Euro als Betriebsausgaben absetzen.

Variante B – Basispauschalierung: Er setzt 15 % von 48.000 = 7.200 Euro pauschal ab – also 3.000 Euro mehr, ohne einen einzigen Beleg nachweisen zu müssen.

In diesem Fall ist die Basispauschalierung sowohl steuerlich als auch administrativ die bessere Wahl.

Fazit

Die Basispauschalierung ist 2026 deutlich attraktiver geworden – aber kein Selbstläufer. Ob sie im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt weiterhin von der Kostenstruktur des Unternehmens ab. Wir empfehlen, die Varianten jährlich zu vergleichen und die Entscheidung bewusst zu treffen.

Haben Sie Fragen zur Basispauschalierung oder möchten Sie wissen, ob sie in Ihrer Situation Sinn macht? Wir beraten Sie gerne – unverbindlich und praxisnah.

Pauschalierung, Belege und Auswertungen im Blick behalten

Ob Basispauschalierung oder Einzelnachweis sinnvoller ist, hängt stark von Buchhaltung, Belegqualität und Kostenstruktur ab. Für KMU, EPU und kleine GmbHs im Raum Schärding unterstützen wir bei Buchhaltung, Auswertungen und kaufmännischer Übersicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die konkreten Auswirkungen der Basispauschalierung sind immer im Einzelfall zu prüfen.

Über den Autor: Mag. Norbert Geroldinger ist Geschäftsführer der Unternehmensberatung Geroldinger GmbH und geprüfter Bilanzbuchhalter. Standort: Brunnenthal bei Schärding, Innviertel, Oberösterreich.

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